Ihr Fachbetrieb für Denkmalschutz & Denkmlasanierung
Viele Menschen träumen davon, in einem schönen, alten Haus (Denkmalschutz) zu wohnen, sei es ein traditionelles Fachwerkhaus auf dem Land oder die Wohnung in einem gründerzeitlichen Wohnhaus in der Stadt. Auch die Umnutzung historischer Industrie- und Gewerbebauten zu großzügigen Wohnungen, Lofts oder Wohnateliers ist eine interessante Alternative zum. Denkmaleigentümer können ihre Investitionen über mehrere Jahre abschreiben und erhalten so erhebliche Steuervergünstigungen. Absetzbar sind alle Erhaltungsmaßnahmen am Baudenkmal, ebenso wie alle Arbeiten, die ein Denkmal überhaupt erst bewohn- und benutzbar machen. Um diese Steuervorteile geltend zu machen benötigt man eine entsprechende Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde.
Genehmigungspflichtig sind an der Denkmalimmobilie grundsätzlich alle Sanierungs- und Umbaumaßnahmen. Denkmalerhaltende Maßnahmen an dem Gebäude unterliegen in der Regel keinen speziellen Auflagen, solange der Eingriff die Gestalt des Denkmals nicht wesentlich verändert.
In Denkmalschutzbereich arbeiten wir mit den Partnern sowie PCI, Knauf, Brillux, Röben, Laumans, Braas.
Zu den erhaltenden Maßnahmen zählen:
- Erneuerung der Dacheindeckung
- Trockenlegung feuchter Wände oder Ausbesserungen
- Erneuerung von Putzen und Anstrichen
Eine Ortsbesichtigung ist jedoch auch in Fällen der Bauerhaltung unumgänglich, denn bei der Auswahl der Fassadenfarbe hat der Eigentümer nicht unbedingt freie Hand.
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